Warum sind Schneeketten bei Zubehörfelgen nicht zulässig?

Wenn man die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Zubehörfelgen genau anschaut, dann ist häufig die Verwendung von Schneeketten NICHT zulaessig.

Ein befreundeter TÜV-Prüfer hat meine diesbezügliche Frage wie folgt beantwortet:
Daß bei Zubehör- Bereifungen keine Schneeketten verwendet werden dürfen ist eigentlich der Normalfall. Genauso ist es der Normalfall, dass Winterbereifung sich auf die Serienbereifung beschränkt, und somit auch die Notwendigkeit der Schneekettenmontage.

Warum: Die Autoliebhaber verwenden Zubehörbereifung um das Auto "schöner" oder auch "bulliger" erscheinen zu lassen. Deshalb wählen sie eine breitere Reifengröße oder verwenden Felgen, die auf Grund ihrer Einpresstiefe weiter nach außen kommen. Deshalb sind diese Reifen- Felgenkombinationen in der Regel auch eintragungspflichtig, weil wir überprüfen müssen, ob die Kombination noch genügend Abstand zu Fahrwerksteilen oder Karosserieteilen hat. Oftmals müssen dann sogar die Radhauskanten umgebördelt werden um ausreichend Freiraum zu gewährleisten. Mann kann sich sicherlich vorstellen, dass wenn kaum die Bereifung in die Radkästen passt eine Schneekette darüber schon gar nicht möglich ist.

Grundsätzlich gilt die Regel als Winterreifen eine schmalere Bereifung zu wählen, wohl wissentlich, dass dann die Traktion besonders bei leistungsstarken Fahrzeugen eingeschränkt ist. Bei starken Niederschlägen (wegen der Verdrängung des Wassers) und bei Schnee hat man dann die besseren Voraussetzungen, leider nicht bei allen anderen Fahrzuständen.