Schneekettenpflicht und Vorschriften

Vorschriften und Schneekettenpflicht in Österreich, Schweiz, Deutschland und weiteren Ländern.

 

Bezüglich der Schneekettenpflicht gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften. Bitte erkundigen sich vorher genau, da sich Vorschriften ändern können und ich hier nur die mir bekannten wichtigsten Informationen zusammengefasst habe (siehe Haftungsausschluss).

Verkehrszeichen SchneekettenpflichtDie Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen.


Durch ein Zusatzschild kann diese Vorschrift erweitert werden und das Fahren mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen erlauben. Die Weiterfahrt nur mit Sommerreifen ist auf keinen Fall ist erlaubt.
Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb müssen an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten angelegt werden.

ACHTUNG: Anfahrhilfen sind keine Schneeketten und reichen nicht aus, wenn auf einer Strecke Schneeketten vorgeschrieben sind.

In den meisten Ländern dürfen Sie nicht schneller als 50km/h mit Schneeketten fahren.

Land

Vorschrift

Deutschland In Deutschland gibt es keine allgemeine Schneekettenpflicht. Nach einem rundes Schild mit dem Motiv eines kettenbestückten Reifens vor blauem Hintergrund müssen Schneeketten aufgezogen werden.
Winter- oder Ganzjahresreifen sind bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis vorgeschrieben.
Österreich Schneeketten können je nach Wetterlage für bestimmte Strassen vorgeschrieben werden. Nach dem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol besteht Schneekettenpflicht.

In Österreich dürfen seit dem Herbst 1997 nur noch speziell gekennzeichnete Ketten verkauft und gefahren werden. Deutsche Urlauber, die mit älteren Ketten unterwegs sind, gehen nur dann straffrei aus, wenn ihre Ketten mit denen der Österreich-Norm (Ö-Norm V5117) baugleich sind (Dies sind aber praktisch alle neueren Ketten, doch wer kann das im Fall der Fälle nachweisen?).  Manche Quellen geben an, dass alle Spurkreuzketten anerkannt werden.

Laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) müssen Fahrzeuge über 3,5 t vom 1.11. bis 15.3. Winterreifen montiert haben und Schneeketten mitführen.
Siehe auch Infoblatt WKO

Bei Verstößen ist einen Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Schweiz

Auf winterlichen Straßen mit entsprechender Beschilderung sind Schneeketten vorgeschieben. Es können Geldstrafen verhängt werden oder der Fahrer in Haftung genommen werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen oder Unfällen kommt.

Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gemacht werden. Zusatzschild „4x4 ausgenommen“

Italien

Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind in bestimmten Gebieten vorgeschrieben (z.B. Aostatal vom 15.10. bis zum 15.4.)
Ansonsten besteht eine Schneekettenpflicht nur, wenn dies durch die Beschilderung angezeigt wird. Die Maximalgeschwindigkeit liegt dann bei 50km/h.

Die italienischen Straßenverkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass die Ordnungskräfte auch das Recht haben, ein Fahrzeug so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis es über die entsprechende Winterausrüstung verfügt.

Frankreich Die Benutzung von Pneus neige (Winterreifen) kann vorgeschrieben sein. Auf manchen Straßßen besteht Schneekettenpflicht. Dies wird durch Verkehrszeichen signalisiert. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeck­ten Straßen verwendet werden.
Für LKW (ab3,5 to) gilt vom 1. November bis zum 31. März in den französischen Bergregionen: Es müssen mindestens zwei Schneeketten mitgeführt werden, die an den Antriebsachsen angebracht werden können. Alternativ kann die Anschaffung von Schneeketten durch die Montage von vier Winterreifen auf zwei Antriebsachsen und zwei Lenkachsen ersetzt werden. Wenn der LKW jedoch einen Anhänger oder Sattelauflieger zieht, sind Schneeketten unbedingt erforderlich.
Großbritannien
Spanien
Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Strassen erlaubt.
Ungarn Im Winter müssen Sie Schneeketten mitführen. Sie können an der Grenze abgewiesen werden, wenn Sie keine Ketten mitführen
Norwegen Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 1.5.)
Slowenien

Fahrzeuge ohne Winterreifen müssen Schneeketten mitführen (vom 15.11. bis zum 15.3.)

Kroatien

Generelle Schneekettenpflicht besteht in den kroatischen Gebirgsregionen Lika und Gorski Kotar

Albanien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 30.4.)
Bosnien-Herzogowina Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.11. bis 15.4.)
Bulgarien Das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 1.3.). Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Werden Winterreifen verwendet, müssen diese an allen Rädern montiert werden. Die Verwendung von Spike-Reifen ist verboten.
Mazedonien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.10. bis 15.3.)

Weitere Infos können über die Automobilclubs der einzelnen Länder erfragt werden (www.tcs.ch, www.oeamtc.at, www.adac.de, www.ace-online.de)